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Seit Erlass der Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (kurz: ZMediatAusbV) im August 2016 ist geregelt, was die Voraussetzungen für das Führen der Bezeichnung „zertifizierte/r Mediator*in“ sind – und dass der Vorgang dieser Zertifizierung nicht den damit traditionell verbundenen Erwartungen einer Prüfung dieser Voraussetzungen durch unabhängige Dritte entspricht. Denn eingeführt wurde eine sogenannte „Selbstzertifizierung“: Mediator*innen, die die Bezeichnung führen möchten, prüfen selbst, ob die Voraussetzungen vorliegen – und entscheiden auch selbst, ob sie berechtigt sind, den Titel zu führen. Dies wurde – aus meiner Sicht zu Recht – scharf kritisiert; Peter Röthemeyer brachte es am treffendsten und schärfsten auf den Punkt, als er den Begriff der „Zertifizierungsfiktion“ prägte1. Für die meisten Mediationsparteien oder Mediationsinteressierten werden diese Feinheiten kaum zu durchschauen sein (siehe dazu meinen Blogbeitrag zur „Mogelpackung für Konfliktprofis“).
Wir wissen nach wie vor wenig über die Zahl der in Deutschland real durchgeführten Mediationen. Nur punktuell liegen systematische Erhebungen vor – etwa für den Bereich der güterichterlichen Mediation oder von einzelnen Unternehmen. Bezüglich der Effekte von Mediationsausbildungen ist nicht nur im deutschsprachigen Raum, sondern auch international eine erhebliche Forschungslücke zu konstatieren.
Einzelvorgespräche mit allen Konfliktbeteiligten? Was ich gelernt und was ich erlebt habe…
In Fortführung von Kirstens Beitrag „Mehr als ein (Einzel-) Vorgespräch: Ja oder nein?…“ wurde mir klar, dass mein Ausgangspunkt bezüglich Einzelgesprächen ein anderer ist. Gelernt habe ich bei meiner Ausbildung zur Konfliktmoderatorin (NaviKon®) als Grundregel, immer mit allen am Konflikt Beteiligten Einzelgespräche zu führen. Nach der Auftragsklärung sollen Gespräche mit allen Teilnehmern stattfinden, um anschließend eine Rückspiegelung an den Auftraggeber vorzunehmen, damit der im Vorfeld besprochene Auftrag bei Bedarf verändert oder angepasst werden kann. Diese Prozessschritte dienen der Konfliktanalyse der Mediatorin und geben vor allem auch die Möglichkeit, frühzeitig den Auftrag in Berücksichtigung aller Konfliktbeteiligten formulieren zu können. Die Vertraulichkeit wird bei der Rückspiegelung dadurch gesichert, dass keine inhaltliche Wiedergabe der Gespräche, sondern ein übergeordnetes thematisches Feedback gegeben wird.
Als Mediator und Ausbilder kenne ich die Problematik: Wie kommt man eigentlich an Konfliktfälle? Große Mediationsverbände fordern für die Anerkennung von Mediatoren in ihren Standards vier Mediationen. Wer sich ab dem 1. September 2017 "zertifizierte/r Mediator/in" nennen will, ist verpflichtet, bis spätestens zwei Jahre nach dem Zertifizierungszeitpunkt insgesamt fünf Fälle mediiert und in Supervision reflektiert zu haben. Für frisch gebackene MediatorInnen stellt diese scheinbar kleine Hürde einen realen Stolperstein dar, an dem nicht wenige scheitern.