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In Folge 83 des Podcasts von und mit Sascha Weigel berichtet Alexander Redlich über seine langjährige Arbeit im Konfliktgebiet Moldawien-Transnistrien sowie in der Ukraine, in Belarus und Russland. Seine Arbeit wird gefördert über das Ost-West-Dialog-Programm des Deutsch-Akademischen Austauschdiensts, das die zivilgesellschaftliche Entwicklung in den Regionen stärken möchte. Neben den lokalen Akteur:innen vor Ort (z.B. Nichtregierungsorganisationen und Universitäten) waren und sind Angehörige der Universität Hamburg sowie Mitglieder von KoMeT e.V. aktiv an dem Projekt beteiligt.

Seit 2016 die Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (kurz ZMediatAusbV) erlassen wurde, wird diese Verordnung scharf kritisiert (siehe auch meinen eigenen Blog-Beitrag vom Dezember 2020, der in der bestehenden Form der Zertifizierung eine „Mogelpackung“ wittert). Diese Kritik bleibt nicht ohne Wirkung.

Dass regelmäßige Supervision sowohl für angehende wie erfahrene Mediator*innen selbstverständlich zu einem professionellen Umgang mit sich und der eigenen Tätigkeit gehört, ist unstrittig. Jede Mediation ist einzigartig – und immer wieder kann uns eine methodische Herausforderung, eine Haltungshürde, ein kniffliges Thema, eine vertrackte Konfliktdynamik, eine besonders eigenwillige Partei oder ähnliches ins Stocken oder Grübeln oder an eine persönliche Grenze bringen, egal ob wir neu im Geschäft oder schon mit hunderten Fällen Erfahrung im Gepäck als Mediator*in unterwegs sind.

Dass die Reflexion eigener Mediationsfälle im Rahmen einer Supervision ein sinnvoller und notwendiger Bestandteil einer guten Mediationsausbildung sein sollte, ist unstrittig. Und auch für ausgebildete Mediator*innen bleibt es für die Weiterentwicklung der eigenen Professionalität zentral, immer wieder herausfordernde Situationen aus der eigenen Praxis supervisorisch zu bearbeiten. In den Qualitätsstandards der Mediationsverbände fanden sich diese professionellen Selbstverständlichkeiten von Anfang an wieder. Und so war es stimmig und folgerichtig, dass Supervision im Mediationsgesetz (MediationsG von 2012) Eingang fand und in der Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV von 2016) genauer bestimmt wurde.

Seit Erlass der Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (kurz: ZMediatAusbV) im August 2016 ist geregelt, was die Voraussetzungen für das Führen der Bezeichnung „zertifizierte/r Mediator*in“ sind – und dass der Vorgang dieser Zertifizierung nicht den damit traditionell verbundenen Erwartungen einer Prüfung dieser Voraussetzungen durch unabhängige Dritte entspricht. Denn eingeführt wurde eine sogenannte „Selbstzertifizierung“: Mediator*innen, die die Bezeichnung führen möchten, prüfen selbst, ob die Voraussetzungen vorliegen – und entscheiden auch selbst, ob sie berechtigt sind, den Titel zu führen. Dies wurde – aus meiner Sicht zu Recht – scharf kritisiert; Peter Röthemeyer brachte es am treffendsten und schärfsten auf den Punkt, als er den Begriff der „Zertifizierungsfiktion“ prägte1. Für die meisten Mediationsparteien oder Mediationsinteressierten werden diese Feinheiten kaum zu durchschauen sein (siehe dazu meinen Blogbeitrag zur „Mogelpackung für Konfliktprofis“).

Wir wissen nach wie vor wenig über die Zahl der in Deutschland real durchgeführten Mediationen. Nur punktuell liegen systematische Erhebungen vor – etwa für den Bereich der güterichterlichen Mediation oder von einzelnen Unternehmen. Bezüglich der Effekte von Mediationsausbildungen ist nicht nur im deutschsprachigen Raum, sondern auch international eine erhebliche Forschungslücke zu konstatieren.

In Fortführung von Kirstens Beitrag „Mehr als ein (Einzel-) Vorgespräch: Ja oder nein?…“ wurde mir klar, dass mein Ausgangspunkt bezüglich Einzelgesprächen ein anderer ist. Gelernt habe ich bei meiner Ausbildung zur Konfliktmoderatorin (NaviKon®) als Grundregel, immer mit allen am Konflikt Beteiligten Einzelgespräche zu führen. Nach der Auftragsklärung sollen Gespräche mit allen Teilnehmern stattfinden, um anschließend eine Rückspiegelung an den Auftraggeber vorzunehmen, damit der im Vorfeld besprochene  Auftrag bei Bedarf verändert oder angepasst werden kann. Diese Prozessschritte dienen der Konfliktanalyse der Mediatorin und geben vor allem auch die Möglichkeit, frühzeitig den Auftrag in Berücksichtigung aller Konfliktbeteiligten formulieren zu können. Die Vertraulichkeit wird bei der Rückspiegelung dadurch gesichert, dass keine inhaltliche Wiedergabe der Gespräche, sondern ein übergeordnetes thematisches Feedback gegeben wird.

Als Mediator und Ausbilder kenne ich die Problematik: Wie kommt man eigentlich an Konfliktfälle? Große Mediationsverbände fordern für die Anerkennung von Mediatoren in ihren Standards vier Mediationen. Wer sich ab dem 1. September 2017 "zertifizierte/r Mediator/in" nennen will, ist verpflichtet, bis spätestens zwei Jahre nach dem Zertifizierungszeitpunkt insgesamt fünf Fälle mediiert und in Supervision reflektiert zu haben. Für frisch gebackene MediatorInnen stellt diese scheinbar kleine Hürde einen realen Stolperstein dar, an dem nicht wenige scheitern.